Haben Sie rechtliche Fragen zu Familienangelegenheiten? Wir helfen Ihnen dabei den richtigen Anwalt zu finden. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne bei oft schwierigen Fragen zum Familienrecht.

Die häufigsten Fragen haben wir in der Folge kurz zusammengefasst:

Was besagt das Familienrecht?

Das Familienrecht regelt die Rechte und Pflichten der Familienmitglieder im Verhältnis zueinander. Im Zentrum stehen dabei die ehelichen Rechte und Pflichten (zB Beistand, Treue, Unterhalt) und die gegenüber den Kindern (zB Aufsicht und Betreuung, Zahlung von Alimenten). Das Familienrecht umfasst daher auch die Auflösung von Familienverhältnissen (Scheidung) und die Schaffung derselben (Eheschließung, Anerkennung als Kind, Adoption)

Was ist bei der Eheschließung zu beachten?

In Österreich wird die Ehe mit oder ohne Zeugen durch einen Standesbeamten geschlossen.

Durch die Eheschließung entstehen Verpflichtungen unter anderem zur gemeinsamen Wohnung, Treue, oder entsprechendem Benehmen/Verhalten gegenüber dem Ehepartner.

Eheliches Vermögen/ Gütertrennung

Im österreichischen Recht gilt die Gütertrennung und diese ist im Ehegüterrecht verankert. Das heißt jeder Ehepartner behält die Güter, die er in die Ehe eingebracht und während der Ehe zB durch Erbschaft erworben hat. Allerdings kommt es bei Scheidung typischerweise zu einer Aufteilung des während aufrechter Ehe durch Erwerbstätigkeit zusätzlich geschaffenen Vermögens (eheliche Ersparnisse) und des sogenannten Gebrauchsvermögens.

Ehevertrag

Im Ehevertrag kann eine Gütergemeinschaft vereinbart werden, nicht jedoch ein Unterhaltsverzicht oder eine Obsorge Vereinbarung der gemeinsamen Kinder. Vereinbarungen zur Aufteilung ehelicher Ersparnisse oder der Ehewohnung müssen beim Notar beglaubigt werden. Sonstige Aufteilungen des Gebrauchsvermögens müssen schriftlich festgehalten werden.

Unterhalt

Der Unterhalt bezeichnet die Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs und betrifft unter bestimmten Voraussetzungen Ehepartner, Kinder und Eltern. Der Unterhaltsanspruch kann eingeklagt werden. Führt ein Ehepartner den Haushalt alleine hat er Anspruch auf Unterhalt.

Was passiert bei einer Scheidung?

Es gibt die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung.

Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen alle Themen hinsichtlich Gütertrennung, Unterhalt, Kindesobsorge etc. geklärt sein, bevor darüber im Außerstreitverfahren entschieden wird.

Die streitige Scheidung wir im Zivilverfahren durchgeführt.

Folgende Scheidungsvarianten gibt es:

  • Streitige Scheidung aus Verschulden
  • Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
  • Streitige Scheidung aus anderen Gründen

Unterhaltsanspruch

Ein Ehepartner kann Anspruch auf Unterhaltszahlungen gegenüber dem anderen Ehepartner haben.

Je nachdem aus welchen der folgenden Gründen die Ehe geschieden wir, errechnet sich die die Höhe der Unterhaltsansprüche:

  • Scheidung mit Schuldanspruch
  • Scheidung ohne Schuldanspruch
  • Unterhaltsanspruch wegen Kindererziehung u.s.w.

Was passiert mit den Kindern?

Beide Eltern haben ihren Kindern gegenüber Rechte und Pflichten. Beide Eltern müssen zum Unterhalt der Kinder beitragen. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, dann können die Großeltern zur Unterhaltspflicht herangezogen werden.

Kindesunterhalt

Jedes Kind hat Anspruch auf Naturunterhalt, in Form von Unterkunft, Nahrungsmittel, Bekleidung, Unterricht, Freizeitgestaltung und Taschengeld.

Lebt ein Elternteil nicht im selben Haushalt, hat das Kind Anspruch auf Unterhalt in Form von Geldleistungen. Diese Zahlungen sind an den gesetzlichen Vertreter zu leisten, bei Volljährigkeit kann das Kind verlangen, dass die Leistung direkt überwiesen wird. Der Unterhalt gebührt dem Kind, ein Verzicht eines Elternteils ist daher nicht möglich.

Sorgerecht

In aufrechter Ehe besteht bei minderjährigen Kindern grundsätzlich die gemeinsame Obsorge beider Elternteile. Werden die Eltern geschieden oder die häusliche Gemeinschaft aufgelöst, bleibt die gemeinsame Obsorge aufrecht.

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind bekommt die Kindesmutter die Obsorge. Eine gemeinsame Obsorge beider Elternteile kann jedoch beantragt werden.

Besuchsrecht

Auch nicht obsorgeberechtigte Eltern sollen grundsätzlich die Möglichkeit haben, ihr Kind zu besuchen und über sein Leben Bescheid zu wissen. Wichtige Entscheidungen das Kind betreffend müssen daher auch dem nicht obsorgeberechtigten Partner kommuniziert werden.

Jeder Elternteil und jedes Kind haben gesetzlich geregelte Rechte einander zu treffen.

 

Ehegesetz

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001871

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622

Unsere Familienrechtsspezialisten beraten Sie gerne.

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Der vorstehende Text versteht sich nur als grobe Übersicht des angesprochenen Rechtsgebietes ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Dieser kann eine Rechtsauskunft keinesfalls ersetzen. Es wird daher auch keinerlei Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der oberstehenden Ausführungen übernommen.