Haben Sie Fragen zum Erbrecht? Wenn ja, dann sind Sie hier richtig. Unsere Experten helfen Ihnen bei all Ihren Fragen zum Erben und Vererben. Wir finden für Sie den Anwalt der Ihnen bei Themen wie Testament, Erbvertrag oder Schenkung bei Todesfall zur Seite steht und Sie professionell unterstützt.

Als weitere Hilfestellung haben wir noch einige häufig gestellte Fragen kurz für Sie zusammengefasst:

Was besagt das Erbrecht?

Das Erbrecht ist das absolute Recht, die ganze Verlassenschaft oder einen bestimmten Teil davon zu erwerben. Diejenige Person, der das Erbrecht gebührt, wird Erbe genannt.

Das Erbrecht regelt die Übertragung des Vermögens von natürlichen Personen (Erblasser) im Falle ihres Ablebens. Es wird hier die testamentarische von der gesetzlichen Erbfolge unterschieden. Erstere kommt zur Anwendung, wenn und insofern ein Testament (letztwillige Verfügung) vorhanden und dieses gültig ist. Allerdings können selbst bei Vorhandensein eines Testaments immer auch etwaige Pflichtteilsrechte von nahen Angehörigen zu beachten sein. Zusätzlich kann der Erblasser besondere Zuwendungen in Form von sogenannten Legaten vorsehen.

Wer ist erbberechtigt?

Erbberechtigt sind Ehegatten oder eingetragene Partner, sowie Kinder und deren Nachkommen.
In zweiter Linie Eltern und Geschwister und in dritter Linie Großeltern, sowie Onkel und Tanten.

Wie wird das Erbe aufgeteilt?

Wenn es kein abweichendes Testament gibt, erbt der Ehegatte oder eingetragene Partner ein Drittel, die Kinder zwei Drittel. Ohne Kinder erbt der Ehegatte oder eingetragene Partner neben den Eltern des Verstorbenen zwei Drittel und wenn die Eltern bereits verstorben sind, erbt der Ehegatte oder eingetragen Partner alles, bzw. den jeweiligen Anteil.

Was ist das Pflichtteilsrecht?

Der Pflichtteil ist der Teil des Vermögens, das der Pflichtteilsberechtigte erbt, auch wenn er nicht im Testament bedacht wurde, oder ein Teil des Vermögens bereits verschenkt wurde. Der Pflichtteil muss von den Erben grundsätzlich in Geld geleistet werden.

Wer ist Pflichtteilsberechtigt?

Pflichtteilsberechtigt sind die direkten Nachkommen (die Kinder, wenn diese verstorben sind, die Enkel und so weiter), sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner des Verstorbenen.
Seit dem 1. Jänner 2017 nicht mehr jedoch die Eltern.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes, somit ein Sechstel für den Ehegatten oder eingetragenen Partner, oder ein Drittel für die Kinder.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde 2008 – abgesehen von jener auf Grundstücke und Immobilien – abgeschafft.

Ist mein Partner abgesichert?

Der eingetragene Partner ist dem Ehepartner gleichgestellt.
Lebensgefährten sind erbberechtigt, haben aber keinen Pflichtteilsanspruch. Sie können im Testament bedacht werden und erben, wenn es keine gesetzlichen Erben gibt.

Wer ist erbberechtigt wenn es kein Testament gibt?

Wenn es kein Testament gibt, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge.
Erbberechtigt sind dann Ehegatten oder eingetragene Partner, sowie Kinder und deren Nachkommen.
In zweiter Linie Eltern und Geschwister und in dritter Linie Großeltern, sowie Onkel und Tanten.

Was sind Enterbungsgründe?

Durch eine letztwillige Verfügung können Pflichtsteilberechtigte enterbt werden. Allerdings nur, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen.
Insbesondere wenn eine schwere strafbare Handlung gegen den Verstorbenen oder seine Verwandten begangen wurde, dem Verstorbenen seelisches Leid zugefügt wurde, oder familienrechtlichen Pflichten gegenüber dem Verstorbenen gröblich vernachlässigt wurden.

Wird eine Schenkung auf das Erbe angerechnet?

Ja, eine Schenkung an einen Pflichtsteilberechtigten wird auf Verlangen eines pflichtteilberechtigten Kindes oder Erbes auf den Pflichtteil der beschenkten Person angerechnet. Zur Schenkung zählt unter anderem die Ausstattung des Kindes, ein Vorschuss auf den Pflichtteil, oder die Abfindung eines Erb- oder Pflichtteilsverzichts.
Eine Schenkung an Dritte, ist der Verlassenschaft rechnerisch hinzuzufügen, so als wäre die Schenkung nicht vorgenommen worden. Dies allerdings nur, wenn sie innerhalb von zwei Jahren vor dem Ableben des Erblassers gemacht wurde und auf Aufforderung des Pflichtteilsberechtigten.
Wie kann man seinen Nachlass regeln?
Um Erbstreitigkeiten vorzubeugen, ist es sinnvoll ein Testament zu erstellen.

Brauche ich einen Anwalt für ein gültiges Testament?

Nein, aber für komplizierte Aufteilungen ist die Expertise eines Rechtsanwalts oder Notars sinnvoll.

Was kostet es ein Testament aufzusetzen?

Die Anwaltskosten können auf unterschiedliche Weise berechnet werden und richten sich üblicherweise entweder nach den verschiedenen Stundensätzen der Anwälte oder nach der Erbschaftssumme.

Wie setzt man ein Testament richtig auf?

Ein Testament kann eigenhändig geschrieben werden. Tag und Ort sollten angegeben werden, denn etwaige spätere Testamente heben frühere auf. Weiters sollte das Testament von einem Zeugen gegengezeichnet werden, um späteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Ein maschinengeschriebenes Testament, das lediglich vom Erblasser unterschrieben wird, ist nur dann gültig, wenn drei Zeugen während der Verfassung des Testaments ununterbrochen anwesend sind und dieses ebenfalls unterschreiben.

 

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Der vorstehende Text versteht sich nur als grobe Übersicht des angesprochenen Rechtsgebietes ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Dieser kann eine Rechtsauskunft keinesfalls ersetzen. Es wird daher auch keinerlei Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der oberstehenden Ausführungen übernommen.